AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche physiotherapeutischen Leistungen von Sophie Leisch, BSc, BEd, an den Standorten 1010 Wien und 1050 Wien. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklären sich Patient:innen mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Voraussetzungen vor Behandlungsbeginn

Für physiotherapeutische Behandlungen ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese muss die Diagnose, die Anzahl und Dauer der verordneten Behandlungseinheiten (z. B. 10x Physiotherapie à 45 oder 60 Min.) sowie die verordnete Behandlung enthalten. Präventive Leistungen können auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.

Sophie Leisch ist Wahltherapeutin ohne Direktvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlungskosten sind daher zunächst privat zu begleichen. Ein teilweiser Kostenersatz durch die zuständige Krankenversicherung kann im Anschluss beantragt werden. Gegebenenfalls ist hierfür eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.

Die Behandlungskosten werden vor Behandlungsbeginn transparent bekannt gegeben. Zum ersten Termin sind sämtliche relevanten medizinischen Befunde mitzubringen.

2. Ablauf der Therapie

Die Behandlung erfolgt im Rahmen persönlicher Einzelbetreuung. Therapieziele, Dauer, Häufigkeit sowie Kosten werden zu Beginn gemeinsam festgelegt.

Zum Leistungsumfang zählen neben der eigentlichen Behandlung insbesondere Befunderhebung, Beratung, Terminorganisation, Dokumentation sowie Vor- und Nachbereitung. Bei Bedarf können zusätzliche schriftliche Befunde oder Berichte erstellt werden.

Die Behandlung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach aktuellen wissenschaftlichen Standards. Sämtliche persönlichen und medizinischen Informationen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

3. Dokumentation und Datenschutz

Die Physiotherapeutin ist gesetzlich verpflichtet, eine Behandlungsdokumentation zu führen und diese für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren. Patient:innen haben das Recht auf Einsicht in die Dokumentation sowie auf die Ausstellung von Kopien gegen entsprechenden Kostenersatz.

4. Kosten und Zahlung

Die Behandlungskosten richten sich nach Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Leistung sowie gegebenenfalls nach verwendetem Material.

Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach jeder Behandlungseinheit in bar oder per Bankomatkarte. Nach Abschluss der Behandlungsserie wird eine Sammelrechnung ausgestellt.

5. Mitwirkungspflicht

Ein erfolgreicher Therapieverlauf setzt die aktive Mitwirkung der Patient:innen voraus. Relevante Informationen zum Gesundheitszustand sind vollständig bekannt zu geben. Empfohlene Übungen, Verhaltensmaßnahmen sowie therapeutische Empfehlungen sind im Sinne des Behandlungserfolgs bestmöglich einzuhalten.

Patient:innen sind verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich und in geeigneter Kleidung wahrzunehmen. Sollte der Therapieerfolg aufgrund unzureichender Mitwirkung gefährdet sein, wird dies im gemeinsamen Gespräch erörtert.

6. Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden im Voraus an Werktagen abzusagen. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen kann die Behandlungseinheit zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden von der Krankenversicherung nicht übernommen.

7. Beendigung der Behandlung

Die Behandlung endet üblicherweise nach Abschluss der verordneten Einheiten oder im gegenseitigen Einvernehmen. Sowohl Patient:innen als auch die Physiotherapeutin sind berechtigt, die Behandlung jederzeit vorzeitig zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht fristgerecht abgesagte Termine werden verrechnet.

8. Rückerstattung durch die Krankenversicherung

Zur Beantragung eines Kostenersatzes sind die bewilligte ärztliche Verordnung sowie die Honorarnote bei der zuständigen Krankenversicherung einzureichen. Für Leistungen aus Zusatzversicherungen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.

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